In der Ferienzeit hat „Kurzzeitpflege“ Hochsaison
Immer mehr pflegende Angehörige nutzen das Angebot stationärer Senioreneinrichtungen für einen erholsamen Urlaub
Nach Angaben des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg werden rund 65 Prozent aller Pflegebedürftigen zu Hause versorgt. Mehr als 106.000 Personen wurden nach einer Erhebung in 2007 ausschließlich durch Angehörige gepflegt und betreut. Für eine erholsame Auszeit von der Pflege nutzen immer mehr Familien die stationäre Kurzzeitpflege.
Luise Kruschwitz (57) aus Schwetzingen-Oftersheim betreut ihre körperbehinderte Schwester bereits ein Leben lang. Bis September letzten Jahres pflegte sie auch ihren Vater. Wie Luise Kruschwitz sagt, war sie „damals am Ende“. Die letzten Monate seines Lebens wurde ihr Vater im Senioren-Zentrum Haus Edelberg in Neulußheim stationär gepflegt.
In diesem Sommer fuhr Frau Kruschwitz zum ersten Mal mit ihrem Mann in Urlaub. 14 Tage ohne Verpflichtung! Während dieser Zeit war ihre 59-Jährige Schwester Irene Erles zur sogenannten „Kurzzeitpflege“ im Senioren-Zentrum Haus Edelberg in Neulußheim zu Gast. Luise Kruschwitz brachte ihre Schwester guten Gewissens nach Neulußheim: „Ich konnte in Ruhe fort, denn ich wusste, dass meine Schwester gut aufgehoben ist und wieder fröhlich heimkommt.“
Urlaub für einen pflegenden Angehörigen ist nur ein Fallbeispiel für die Inanspruchnahme von Kurzzeitpflege. Genauso kann diese Pflegeleistung im Anschluss an eine stationäre Krankenhausbehandlung zur Überbrückung beantragt werden. Nicht minder bei Krankheit oder seelischer Überforderung der Pflegeperson. Ein weiterer Fall: Vorübergehende Verschlechterung des Gesundheitszustands des Pflegebedürftigen.
„Kurzzeitpflege“ ist für die Pflegeversicherung ein „Leistungsfall“. Dabei erbringt sie Leistungen für maximal 28 Tage und bis zu einem Wert von 1.510 Euro je Kalenderjahr. Der Höchstbetrag ist unabhängig von der Pflegestufe. Die Kurzzeitpflege umfasst Grundpflege, medizinische Behandlungspflege und soziale Betreuung. Unterkunfts- und Verpflegungskosten ("Hotelkosten") sind nicht inbegriffen. Dieser Eigenanteil, so Michael Wipp, Pflege-Manager der Haus Edelberg Unternehmensgruppe, hänge von der Pflegestufe ab. Im Schnitt müsse man von 35 Euro pro Tag ausgehen. All jenen, die diese Selbstkosten nicht aufbringen können, rät er zu einer Anfrage beim örtlichen Sozialamt, oder sich an den nächstgelegenen „Pflegestützpunkt“ (Internetadresse: gesundheits-und pflegeberatung.de) zu wenden. Häufig übernehme der Sozialhilfeträger bei eingestuften Pflegebedürftigen den Differenzbetrag zwischen Erstattungs- und tatsächlichen Kosten.
Ein Anruf bei der Krankenversicherung bzw. beim Versorgungsamt genüge, so Frau Kruschwitz, um die Kurzzeitpflege für ihre privatversicherte Schwester zu beantragen. Bei vielen gesetzlichen Krankenversicherungen wie etwa der AOK, kann der Antrag auf Kurzzeitpflege bequem am Computer ausgefüllt werden.
Während pflegende Angehörige ihren verdienten Urlaub antreten, erwartet die Urlaubsgäste im Pflegeheim mehr als professionelle Betreuung: In den Haus Edelberg Senioren-Zentren genießen sie gleichsam therapeutische und rehabilitative Angebote, abwechslungsreiche Freizeitaktivitäten, neue Kontakte und kulturelle Hausveranstaltungen. Irene Erles war in diesem Jahr bereits mehrfach im Senioren-Zentrum in Neulußheim. Ihre Schwester habe „nicht nur nicht gemeckert“, wie Luise Kruschwitz berichtete, sondern: „Sie geht so gern dahin.“ Auch zur Tagespflege. Dieses Entlastungsangebot nutzen Kruschwitzs öfters. Kurzzeitpflege kann übrigens auch mit der sogenannten „Verhinderungspflege“ kombiniert werden. Diese Variante ermöglicht dem Pflegebedürftigen den Verbleib in der Kurzzeitpflegeeinrichtung, wenn beispielsweise die Leistungsgrenze erreicht, aber noch Bedarf für das alternative Pflegeangebot in einer stationären Einrichtung besteht. In diesem Fall übernimmt die Pflegekasse allerdings nur noch den Aufwand für die Grundpflege.
Für die Pflegeeinrichtung geht Kurzzeitpflege mit einem Mehr an Aufwand einher. „Der administrative Aufwand ist auf Grund der relativ kurzen Aufenthaltsdauer im Verhältnis schon höher als bei der Dauerpflege“, so Pflege-Manager Wipp. Für jeden Gast müsse eine Pflegedokumentation angelegt werden. Bedingt sei dies durch die Qualitätsvorgaben der Kassen. Und auch in der Kürze des Aufenthalts wolle man die Wünsche der Gäste möglichst erfüllen. „Unsere Mitarbeiter müssen sich sehr schnell auf die Bedürfnisse einstellen“, meint Wipp. Unabhängig von kontinuierlichen Rückfragen holt sich das Pflegeteam um den vierten Tag des Aufenthalts grundsätzlich ein strukturiertes Feedback der Gäste, „um früh auf veränderte Wünsche und Bedürfnisse reagieren zu können“. Und am Ende der Kurzzeitpflege bittet das Senioren-Zentrum den Gast wie auch seine Angehörigen nochmals um eine abschließende Bewertung, die auch kontinuierlich ausgewertet wird. Der Vorteil: Wenn Pflegegäste wiederkommen, sind sie buchstäblich kein „unbeschriebenes Blatt“ mehr.
